Lebensmittelkennzeichnung
abgelegt im Archiv Ernährung von Susanne Melles am 07.01.07
Das Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in einer Informationsveranstaltung zum Thema Lebensmittelkennzeichnung die Verfahren mehrerer Staaten vorgestellt, da auch in Deutschland hieran ein großes Interesse der Lebensmittelindustrie bestehe.
Wann macht eine solche Kennzeichnung Sinn?
Doch nur, wenn zunächst einmal einheitliche Standards festgelegt werden, was unter fett- oder zuckerarm zu verstehen ist.
Des weiteren ist unbedingt notwendig, dass eine vollständige Kennzeichnung erfolgt. So macht es wenig Sinn, Fruchtgummi als fettarm zu deklarieren, aber einen Hinweis auf den hohen Zuckergehalt zu unterlassen.
Ohne eine vollständige Deklaration feststehender Werte und die Vereinabarung einheitlicher Standards ist eine solche Kennzeichnung ebenso wenig aussagefähig wie die jetzt kursierenden, je nach Hersteller variierenden unterschiedlichen Symbole.
Sinnvoll wäre eine Kennzeichnung der Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fetten und Kalorien.
Die Angaben können durchaus freiwillig sein. Aber der Hersteller, der sich zur Kennzeichnung entschliesst, sollte verpflichtet sein, für alle Werte die entsprechenden Symbole aufzudrucken.
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